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Sicherheiten werden mit Blick auf den Not leidenden Kredit hereingenommen. Ihre Bedeutung entfalten sie daher in der Insolvenz des Sicherungsgebers. Dann fragt sich, ob die Sicherheit insolvenzfest dem Gläubiger hereingegeben wurde, mithin wirksam entstanden und nicht im Wege der (Insolvenz-) Anfechtung zurückzugewähren ist. In diesem Bereich verfügen wir über ausgewiesene Experten. Rechtsanwalt Dr. Furche promovierte im Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht. Seit 1998 bearbeitet er u. a. solche Fragestellungen vorwiegend für |
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Banken, aber auch Unternehmen und Insolvenzverwalter. Im Insolvenzrecht beraten und vertreten wir hauptsächlich Kreditinstitute in Gläubigerversammlungen und machen deren Absonderungsrechte mit der erforderlichen Intensität geltend.
Auf Insolvenzanfechtungsklagen haben wir uns ebenso spezialisiert wie auf die gerichtliche effiziente Durchsetzung von Sonderrechtspositionen, wie Absonderungs- und Ersatzabsonderungsrechte.
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Die nachstehenden Gebiete sind
im Insolvenzrecht unsere Stärke:
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Kreditsicherheiten in der Insolvenz
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Entstehung von Sicherungen an Gegenständen
der Insolvenzmasse
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Anfechtung insbesondere von Kreditsicherheiten |
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Anfechtungen von Verrechnungen im Kontokorrent
und sonstigen Rechtshandlungen |
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Aus- und Absonderung / Ersatzabsonderung |
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Haftung des Insolvenzverwalters |
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