Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen über die ganze Bandbreite ihrer Rechtsbeziehungen.
So unterstützen wir Geschäftsführer und Vorstände bei der
Unternehmensleitung, bei der Vermeidung von Haftungs- und
Regressverfahren sowie bei der Durchführung von
Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen.

Unsere Anwälte verfügen über ein umfangreiches Know-how
zu Gesellschaftskonzeption und Gesellschaftsgründungen sowie
zu Unternehmensstrukturierungen und Verkäufen. Schließlich sind wir
darauf spezialisiert, bei Gesellschafterstreitigkeiten mediativ zu vermitteln,
aber auch die Interessen einzelner Gesellschafter zu vertreten.

Wir beraten Kreditinstitute in Fusionsfragen.