Bank- und Sparkassenrecht


Eines der wesentlichen Spezialgebiete unserer Sozietät ist das allgemeine Bank- und Kreditsicherungsrecht. In diesem Kernbereich ist unsere Kanzlei führend für Sie tätig. FURCHE SCHÄFER berät auf diesem Gebiet hauptsächlich Kreditinstitute. Unternehmens- und Privatkunden gehören ebenso zu
unserer Mandantschaft.

Hier sind wir beraten und forensisch tätig. Die Mitarbeiter unseres bankrechtlichen Referates treten zudem auch
durch nachhaltige wissenschaftliche Leistungen in den Vordergrund. Dem wird durch fachspezifische Dissertationen, sonstige Publikationen, vor allem in bankrechtlichen Zeitschriften und Lehraufträgen an wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Vorträge auf namhaften Veranstaltungen der Bankpraxis Ausdruck verliehen.

Wir beraten Kreditinstitute – vor allem regionale – ganzheitlich über seit mehreren Jahren bestehende Dauerberatungsmandate.

Wir denken mit Ihnen unternehmerisch. Wir kennen Ihre internen Strukturen und Prozessabläufe, was für Sie von Vorteil ist und die Qualität unserer anwaltlichen Leistungen in Ihrem Sinne prägt. Wir arbeiten Hand in Hand mit Ihnen und den Dachverbänden der Kreditwirtschaft.

Wir sind für Sie bei der streitvermeidenden gründlichen Beratung ebenso wie bei der Prozessführung hochgradig spezialisiert. Wir vertreten Sie in allen bank- und kredit- sicherungsrechtlichen Streitigkeiten vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Bei Rechtsverfolgungen mit Auslandsbezug sind wir für Sie vermittelnd präsent. Wir verfügen über ausgewiesene Kooperationspartner in vielen Ländern Europas.