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Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Anbahnung, der Ausgestaltung, dem Abschluss und der Beendigung von Arbeitsverträgen.
Besonders im Arbeitsrecht ist eine spezialisierte und fundierte Beratung vor Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer erforderlich und stellt Weichen.
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Im Vorfeld von Kündigungen werden auf beiden Seiten Entscheidungen getroffen, die später meist irreversibel sind.
Wir denken mit Ihnen unterneh-merisch und zeigen Ihnen die Dreh- und Angelpunkte im materiellen und kollektiven Arbeitsrecht auf.
Wir vertreten in Kündigungsschutz-verfahren, bei allen anderen arbeits-rechtlichen Konsequenzen und bei betrieblichen Umstrukturierungen und Sanierungsverfahren.
Gern moderieren wir auch Gespräche, deren Ziel es ist, Lösungen für die Fortführung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu finden.
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