Notar- und Anwaltsrecht


Mit der Bundesnotarordnung, dem Beur- kundungsgesetz, der Dienstordnung für Notarinnen und Notare, den Richtlinien- empfehlungen der Bundesnotarkammer, der KostO, der Bundesrechtsanwalts- ordnung, der Bundesrechtsanwaltsge- bührenordnung und dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz stellt unsere Rechts- ordnung ein dichtes Netz von Regelungen auf. Diese sind sowohl für den Betroffenen
als auch für den Rechtsanwender meist schwierig zu durchschauen.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen mit unseren Spezialisten dieses Referates pragmatische und brauchbare Hilfestellungen zu leisten.

Wir vertreten und beraten Vertragsparteien von beurkundungspflichtigen Geschäften.

Einerseits vermeiden wir im Vorfeld Streitigkeiten. Andererseits vertreten wir in Schadensfällen Geschädigte, vor allem Kreditinstitute und Notare. Wir kreieren Ihnen Treuhandverträge, die Ihren Sicherungsbedürfnissen Rechnung tragen.

Wir begleiten Sie auch vermittelnd schon bei der Anbahnung von Problemen mit beurkundenden Notaren.

In Notarhaftungssachen und versicherungsrechtlichen Deckungsmandaten vertreten wir Sie vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.

Im Falle der wissentlichen Pflichtverletzung steht der Geschädigte vor einem schwer durchschaubaren Vertrauensschaden - Notarkammer, Excedentenversicherung, Vertrauensschadensystem -.
Wir zeigen Ihnen die Wege.